tag:blogger.com,1999:blog-5574479.post115201852681069420..comments2024-03-29T13:59:42.629+00:00Comments on The IPKat: ZUT ALORSVerónica Rodríguez Arguijohttp://www.blogger.com/profile/05763207846940036921noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-5574479.post-1152026152399264272006-07-04T16:15:00.000+01:002006-07-04T16:15:00.000+01:00"Artikel 5 Absätze 1 und 3 der Ersten Richtlinie 8...<I>"Artikel 5 Absätze 1 und 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass die eingetragene Marke ihrem Inhaber nicht das Recht gewährt, die einfache Durchfuhr von Waren, die mit einem mit dieser Marke identischen Zeichen versehen sind, zu verbieten, wenn es keine Indizien dafür gibt, dass der Eigentümer der Waren sich darauf einlässt oder eingelassen hat, Aktivitäten zu entfalten, die darauf gerichtet sind, seine Waren in Staaten, in denen die Marke Schutz genießt, in den Verkehr zu bringen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu entscheiden, ob diese Indizien im vorliegenden Fall vorhanden sind."</I><BR/><BR/>Pure passage in transit is allowable in general unless there are indications that the owner of the branded goods is in fact attempting to to place the goods into circulation in states where the trade mark in question is protected.Axel H Hornshttps://www.blogger.com/profile/06321531419202991946noreply@blogger.com